Jurafunk #155: Fotografierverbot, Malle und das Markenrecht, Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wer hätte im Sommer 2009 gedacht, dass es Krasemann und Dirks nach der ersten gemeinsamen Jurafunk-Folge am 2. Juli 2009 so lange miteinander aushalten? 10 Jahre und 154 Folgen später ist es nun Zeit für … nunja: eine weitere, ganz normale und auf die übliche Weise schmucklose Jurafunk-Folge. In der geht es noch einmal um das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern, um Malle und das Markenrecht, um die Frage, wie weit das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung reicht und darum, was das alles mit Oskar, dem Schnellzeichner zu tun hat.

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Follow-Up zum Aufregerthema “Fotografierverbote zur Einschulung”

Vor 37 Jahren kein Problem: Fotos bei Einschulung auf Schulgelände.

Der Sommer 2019 wurde medial nicht von entlaufenen Schnappschildkröten und Krokodilen in Baggerseen dominiert, sondern aus irgendeinem Grund war auch das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern Kernthema der Aufmerksamkeitsökonomie. Sogar im Privaten kam ich von diesem Thema nicht ganz unbeeinträchtigt durch Sommer.

Relativ viel Beachtung bekam in diesem Zusammenhang ein Interview, das ich der Deutschen Presse-Agentur Mitte August gegeben habe und das landauf landab fleißig abgedruckt und veröffentlicht wurde. Unter Anderem auch beim IT-Branchendienst heise.de – und dort wurden meine “Two Cents” zu diesem Thema über 800 mal kommentiert. Obwohl ich ja durchaus ab und an mal medial vertreten bin, kommt es auch bei mir nicht jeden Tag vor, dass knapp unter 1.000 Reaktionen auf eine Veröffentlichung folgen.

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