DSM-Richtlinie, #Artikel17, Streaming

Gemeinsam mit dem Anwaltspodcast-Kollegen Lars Rieck hatte ich in dieser Woche das Vergnügen, Auf dem Twitch-Kanal von LeoSMind einige Fragen rund um das Thema Urheberrechtsreform und Upload-Filter zu beantworten. Die “DSM”-(“Digital-Single-Market”)-Richtlinie, das ist die EU-Richtlinie, die “Upload-Plattformen” (unter anderem) in die Verantwortung für Rechtsverletzungen von Plattform-Nutzer zwingen will.

Die ist längst beschlossen, das Deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und wird wohl bis Juni 2021 beschlossen werden. Was bedeutet das, vor allem für Streamer?

Zur Aufzeichnung des Live-Streams geht es hier:

Rechts-Kolumne in der Mac-Life: Digitalisierung first, Nachdenken second

In ungefähr 2-monatigem Rythmus steuere ich zu der Zeitschrift “Mac Life” einen kolumnenartigen Rechtstext bei, der einige Zeit danach auch online kostenlos verfügbar ist. Im November habe ich mich daran versucht, eine Meta-Diskussion zur Diskussion um die (vorerst verschobene) EU-Urheberrechtsreform anzustoßen, man könnte vielleicht auch “Rant” dazu sagen. Mir gefällt mein Text immer noch ganz gut, weswegen ich hier noch einmal auf ihn hinweisen möchte.

Besorgten Internetbürgern sei dazu gesagt:

Doch doch, der Autor nutzt seit über 20 Jahren das Internet (in manchen Ausprägungen allerdings seit einiger Zeit immer weniger).