Kahn ./. T1TAN
Es kann nur einen geben – und deshalb nimmt es ein Oliver Kahn natürlich nicht einfach hin, wenn jemand seinen, nunja, “Namen”, kapert und einfach Handschuhe draus macht. So ist es aber geschehen, und nicht nur das, sondern es wurde sogar eine entsprechende EU-Marke beim EUIPO angemeldet, noch dazu mit der “1” drin. Sie wissen schon, wie ehedem auf dem Torwarttrikot, als man zur Feststellung der wahren Größe eines Oliver Kahn noch keine Richter brauchte. Gegen die Marke klagt ein Oliver Kahn nun jedenfalls vor dem Münchener Landgericht, und ob es um nun um ein Namensrecht (§ 12 BGB), um Verkehrsgeltung (§ 4 Abs. 2 MarkenG) oder gar ein Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) geht – Könnte sein, dass sich Titan Kahn diesmal ein Eigentor geschossen hat.
Deutschlandfunk Nova hat das Thema einmal aufbereitet und ein Stephan Dirks kam kurz zu Wort. Nachzulesen hier und zu hören hier. (Ab 11’25”).
Eine kleine Korrektur allerdings zum Thema “Schadensersatz”: Es ging höchstwahrscheinlich nicht um “250.000 € Schadensersatz” wie in dem DLF-Nova-Stück berichtet wird; Die Summe (bis zu) “250.000” passt viel eher zum Ordnungsgeld, das im Falle eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot an das Gericht zu zahlen wäre.