Urheberrechtsschutz für AGB: Ja. Aber.

Ich gebe es zu: Ich mag diese „Ja-Aber“-Überschriften, was man auch daran merkt, dass ich sie des Öfteren in diesem Blog verwende. Der Grund ist allerdings so einfach wie einleuchtend: Gerichte treffen eben auch sehr häufig „Ja-Aber“-Entscheidungen. Aktuelles Beispiel: Das Amtsgericht Kassel (Urt. v. 5.2.2014, Az. 410 C 5684/13), das sich mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Rechtsanwalt Schadensersatz wegen der urheberrechtswidrigen Nutzung von durch ihn erstellten AGB verlangen kann. Die Antwort, die das Gericht auf diese Frage fand, lautete wie gesagt:  „Ja. Aber.“

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