“Schnack und Thumby” – SHZ-Podcast über Influencer auf Instagram

“Kooperations-Prostitution” ist eine schöne Wortschöpfung der SHZ-Podcaster Merle Drießelkämper und Finn Schröder, die sich in der 20. Folge des Podcasts des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages mit dem schönen Titel “Schnack und Thumby”, mit dem Thema Influencing / Influencer befassen. Testimonial insoweit ist die Kieler Instagrammerin ja_liine (Kiel scheint das Mekka von gastronomischen Instragrammerinnen zu sein, aber das ist ein anderes Thema).

Nachdem ja_liine etwas aus ihrem Influencerinnen-Nähkästchen plaudert hat, darf ich auch noch ein paar Antworten zu Fragen zum Thema “Instagram & Recht” beisteuern, und zwar etwa ab Minute 7:50.

“Schnack und Thumby”, Folge 20 ist hier zu finden.

Eine Anmerkung noch zur etwas ungewöhnlichen Frage nach dem Gewerbeschein:

Einen Gewerbeschein benötigt, wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (Das Gegenstück dazu wäre der Freiberufler – Ärzte, Anwälte Architekten, aber auch Journalisten sind Freiberufler und benötigen als solche keinen “Gewerbe”-schein – mehr dazu z.B. hier). Der bürokratische Akt der Beantragung ist äußerst bescheiden und in zehn Minuten erledigt, so dass dies kein ernsthaftes Problem oder “Thema” für den Influencer-Gründer sein dürfte. Eher schon ist das bei steuerlichen Fragen der Fall, weswegen ich jedem, der sich selbständig machen möchte, unbedingt dazu rate, sich zuvor steuerlich beraten zu lassen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk 149: Ein Bot namens Yves / Schweigen ist Gold / PayPal (Ver-)käuferschutz

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.

Viel Vergnügen!

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Bußgeld der MA-HSH: “Flying Uwe” Grounded

Jetzt ist “es” passiert: Mit “Flying Uwe” hat der erste Youtuber echten Ärger mit der Medienaufsicht. Und zwar Form eines Bußgeldbescheids der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA-HSH): 10.500 € soll der Kampfsport- und Selbstvermarktungsexperte aus Hamburg berappen, weil er trotz gesetzlicher Verpflichtung und vorheriger Beanstandungen der MA-HSH Werbung in seinem Youtube-Channel nicht ausreichend gekennzeichnet hat. Das kommt nicht wirklich überraschend, am wenigsten wohl für “Flying Uwe” selbst. Und mit “PietSmietTV” hat das ganze auch wenig zu tun.

(Ist angeblich wenig beeindruckt vom Bußgeld: “Flying Uwe”)

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Abmahnungen wegen “Google Analytics”

Wie die “Datenschutz-Notizen” berichten, kommt es derzeit offenbar zu einer “Abmahnwelle” (mehr zum Begriff hier) wegen der angeblichen Verletzung von Datenschutzvorschriften durch den Einsatz von Google Analytics (“GA”). In den Schreiben eines Rechtsanwalts Günter Porzner aus Schwaigern, die aus Textbausteinen bestehen sollen, wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von ca. 1.100 € gefordert.

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“Werbung – Worauf Youtuber achten müssen”

Heute (29.3.17) erscheint in den Zeitungen des sh.z-Verlages ein Stück zum Thema Influencer Marketing und Schleichwerbung, zu dem ich einige O-Töne beigesteuert habe. Allerdings geht bei Interviews notwendig die Genauigkeit manchmal etwas auf Kosten der Lesbarkeit verloren, wer schon einmal als “Experte” für “die Medien” etwas gefragt wurde, weiß das. Und weiß auch, dass das weder die Schuld des Interviewers noch die des Experten ist. In diesem Fall möchte ich deshalb aber noch auf zwei weitere Quellen hinweisen. Grundlegend zu Kennzeichnungspflichten und dem “Trennungsgebot” habe ich hier schon einmal etwas geschrieben. Sehr konkrete Tipps und Hinweise zum “Ob” und “Wie” der Kennzeichnung – bezogen auf Facebook und Instagram – gibt es einem Whitepaper vom Kollegen Thomas Schwenke nachzulesen, das ich sehr gern verlinke.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.