Jurafunk 149: Ein Bot namens Yves / Schweigen ist Gold / PayPal (Ver-)käuferschutz

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.

Viel Vergnügen!

Jurafunk N3. 149 – Inhalt

00’00”: Intro
01’01”: Sein Name ist Bot – Yves Bot (EuGH C-210/16).
15’00”: Schweigen ist Gold (LG Saarbrücken, Urt. v. 23.11.2017, Az. 4 O 328/17).
22’50”: Verraten und verkauft: PayPal und der Käuferschutz (BGH, Urt. 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
29’50”: Neue Rubrik: “Henrys Wundertüte”: Rabatt durch Brötchengutschein (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 2. April 2015, Az. 6 U 17/15).
34’00”: Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 149:

Mehr zum Gutachten des Generalanwalts des EuGH | Mehr zum PayPal-Urteil des BGH | Die Klagebefugnis des Branchenverbandes ergibt sich im Wundertüten-Fall aus § 8 Abs. 3 UWG (und nicht aus Abs. 2) und wer den Brötchentütenfall noch etwas genauer aufarbeiten möchte, sollte das Urteil lesen und sich – jedenfalls für eine Examensklausur – nicht (nur) an das halten, was Henry und ich dazu aus der Hüfte geschossen haben. Ein Podcast allein ersetzt noch keine Examensvorbereitung. Oder so.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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