Jurafunk 149: Ein Bot namens Yves / Schweigen ist Gold / PayPal (Ver-)käuferschutz

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.

Viel Vergnügen!

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BGH: Der PayPal Käuferschutz – ist auch ein Verkäuferschutz

PayPal ist ein Online-Bezahldienst, der seinen Kunden virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld dadurch praktisch sofort beim Verkäufer. PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers gut, bevor es beim Käufer vom Konto abbucht. Ein Kauf kann dadurch wesentlich schneller abgewickelt werden, als mit einer klassischen Überweisung. PayPal soll wegen seiner Käuferschutzrichtlinie nicht nur schnell, sondern auch besonders sicher sein. PayPal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen und dem Käufer wieder gutgeschrieben. Um diesen Käuferschutz ging es im November in zwei Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof.

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