Jurafunk 149: Ein Bot namens Yves / Schweigen ist Gold / PayPal (Ver-)käuferschutz

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.

Viel Vergnügen!

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Dürfen Datenschutzerklärungen nach § 13 TMG jetzt falsch sein?

Die Sache mit § 13 Telemediengesetz (TMG) ist wirklich lästig. Nicht, dass man mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes  Impressum schon genug Sorgen hätte. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber auch noch eine ominöse „Erklärung zum Datenschutz“. Und die ordentlich zu erstellen ist regelmäßig gar nicht so einfach: die Probleme beginnen oftmals schon bei der Frage, welche Informationen bei der Nutzung eines Webauftritts eigentlich erhoben und wie diese genutzt werden. Gerade bei umfangreicheren Projekten sind diese Informationen oftmals auch intern gar nicht so einfach zusammenzustellen. Die Aufgabe, diese dann auch noch in eine den Anforderungen von § 13 TMG genügende Form zu bringen, überfordert dann doch den einen oder anderen – und an dieser Stelle lässt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Teilurteil v. 16.10.2014 – Az.: 2-03 O 27/14) aufhorchen. Denn danach ist eine falsche Datenschutzerklärung eigentlich gar nicht mehr so schlimm.

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