Abmahnungen wegen “Google Analytics”

Wie die “Datenschutz-Notizen” berichten, kommt es derzeit offenbar zu einer “Abmahnwelle” (mehr zum Begriff hier) wegen der angeblichen Verletzung von Datenschutzvorschriften durch den Einsatz von Google Analytics (“GA”). In den Schreiben eines Rechtsanwalts Günter Porzner aus Schwaigern, die aus Textbausteinen bestehen sollen, wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von ca. 1.100 € gefordert.

Grundsätzlich macht eine “massenweise” verschickte Abmahnung diese natürlich noch nicht unwirksam oder “böse”. Und tatsächlich kann der Einsatz von Google Analytics rechtswidrig sein, wenn dabei nicht einige Regeln – u.a. die Kürzung der IP-Adresse vor der Übertragung in die USA und die Kommunikation des “Ob” und “wie” des Einsatzes von GA in der Datenschutzerklärung, Abschluss einer Auftragsdatenverabeitungsvereinbarung pp. – beachtet werden. Grundlage einer Abmahnung wäre dann aber nicht “direkt” das Datenschutzrecht, sondern eher das UWG, denn ein rechtswidriger Einsatz von Google Analytics stellt ggf. einen Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregel dar (§ 3a UWG). Die Abmahnungen erfolgen hier aber offenbar “ins Blaue”, dh. die Rechtswidrigkeit wird eher “vermutet”.

Wie auch die Datenschutz-Notizen anmerken, ist die freie Tracking-Software “Piwik” eine Alternative zu GA, allerdings ist auch bei dieser Art des Trackings Einiges zu beachten. Zum Beispiel löst “Piwik” kaum ein Problem, wenn die Datenverarbeitung über Server im nichteuropäischen Ausland erfolgt. Außerdem empfehlen die Landesdatenschutzbeauftragten auch hier, die letzten Octette der IP-Adresse zu anonymisieren. Daneben sollte in der Datenschutzerklärung über das Tracking aufgeklärt und die Möglichkeit zum Widerspruch (“Opt Out”) hingewiesen werden, die bei Piwik über einen Codeschnipsel wie den unten wiedergegebenen und ein Cookie erfolgt (das Beispiel betrifft das Piwik-Tracking auf diesen Seiten, näheres dazu in der Datenschutzerklärung).

Die aktuelle Abmahn-Kampagne ist nach dem oben Gesagten also nicht so sehr furchterregend (auch wenn es jeweils auf den Einzelfall ankommt).

Aber sie darf durchaus ein Weckruf für Webmaster sein, sich die Sache mit dem “Tracking” noch einmal vorzunehmen und ggf. endlich geradezuziehen.

Weiteres hierzu: Jurafunk Nr. 134: “Von Safe Harbor zu Privacy Shield”

 

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert