BGH: Der PayPal Käuferschutz – ist auch ein Verkäuferschutz

PayPal ist ein Online-Bezahldienst, der seinen Kunden virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld dadurch praktisch sofort beim Verkäufer. PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers gut, bevor es beim Käufer vom Konto abbucht. Ein Kauf kann dadurch wesentlich schneller abgewickelt werden, als mit einer klassischen Überweisung. PayPal soll wegen seiner Käuferschutzrichtlinie nicht nur schnell, sondern auch besonders sicher sein. PayPal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen und dem Käufer wieder gutgeschrieben. Um diesen Käuferschutz ging es im November in zwei Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof.

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