Letzte “Netzwelt”-Kolumne: Planet der Katzen

Als regelmäßiger Internetleser wissen Sie: Das Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn es schon nicht völlig abgeschafft werden kann, dann fehlt wenigstens dies und das, um den täglichen und natürlich kostenlosen Medienkonsum möglich, reichhaltig und weniger kompliziert zu machen. Urheberrecht: das ist doch eigentlich ein altertümliches Vehikel zur Abzocke von Verbrauchern. Das Internet jedenfalls, dessen Prinzip ja das „Kopieren“ von Inhalten ist, wäre viel einfacher zu bedienen, wenn nicht ständig jemand von irgendwoher krähen würde: „Das ist aber mein Foto! Und wenn nicht, dann ist wenigstens meine Katze drauf!“

Immerhin können Katzen noch nicht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen klagen. Wenn das so wäre, wäre das Internet nämlich tatsächlich am Ende. Ganz so weit, wie mancher meint, sind wir davon allerdings nicht entfernt, denn der erste Affe hat sich nun gerichtlich gegen (s)einen Fotografen gewandt.

Makake „Naruto“ verklagt – vertreten durch die Naturschutzorganisation PETA – den Fotografen David Slater. Der wiederum hatte es eine spannende Idee gefunden, den Affen ein Selfie von sich anfertigen zu lassen. Heraus kamen tolle Fotos, Affen-Selfies, die an sich geeignet gewesen wären, dem Fotografen und seiner Familie ein paar Jahre das Auskommen zu sichern. Bezieht man den Aufwand ein, den der Fotograf treiben musste, damit der Affe letztlich im richtigen Augenblick das Knöpfchen drückt, kann man ihm den „Lucky Shot“ durchaus gönnen.

Aber es kam anders. Slater werden die Früchte seiner Arbeit abgesprochen, er ist verarmt und verschuldet und den Rechtsstreit um die Fotos könnte er verlieren: Denn der Affe hat ja das Foto gemacht. Ein weiterer Sieg der Umsonstkultur steht also an. Und der Tierschutz darf sich auch irgendwie als Sieger fühlen. Um die Zukunft der Kreativberufe steht es dagegen wohl etwas weniger rosig.

Hinweis:
Dieser Text war als vorläufig letzter Text aus meiner Feder für die “Netzwelt”-Kolumne des SHZ-Verlags vorgesehen, konnte dort aber nicht mehr erscheinen. Aus Anlass der Beilegung des Rechtsstreits um das Selfie von “Naruto” veröffentliche ich ihn nunmehr hier. Der Fall des Affen-Selfies war auch bereits Thema im Fotopodcast FotoPhonie.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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