Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag versagen

Mathias Döpfner ist Springer-Vorstand und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Oder, wie es der von mir an sich durchaus geschätzte Deutschlandfunk auszudrücken pflegt, “Verlegerpräsident”. In einer vielbeachteten Rede auf dem Zeitungskongress in Stuttgart hat er neulich unerhörtes von sich gegeben. Er bezeichnete die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nämlich als

gebührenfinanzierte Staats-Presse im Internet

Dieses Zitat muss er sich seit dem von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um die Ohren hauen lassen. Und über Geschmack kann man tatsächlich trefflich streiten. Interessant ist aber die Art und Weise, wie der Ausspruch im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag in den öffentlich-rechtlichen Medien gewürdigt wird. Die ist nämlich indiskutabel.

Der Hintergrund der Diskussion, zu welcher Döpfner mit seiner ziemlich zugespitzten Aussage einen Beitrag geleistet hat, heißt “duales System”. Dieses duale System hat nichts mit Recycling zu tun, sondern mit der Ausgestaltung der Medienlandschaft in Deutschland. Einerseits nämlich staatlich-organisiert (“öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten”), andererseits privatwirtschaftlich betrieben.

In diesem dualen System fühlen sich die privaten Medienunternehmen von den öffentlich rechtlichen Sendern zunehmend an den Rand gedrängt, insbesondere deshalb, weil sie sich im Internet zunehmender Konkurrenz durch die öffentlich-rechtlichen Anbieter ausgesetzt sehen. Kurz gesagt müssen sich Medienunternehmer, insbesondere Presseverlage, durch das Einbrechen der Gewinne im Print-Geschäft neue Geschäftsmodelle im Online-Bereich erschließen. Da kommen aber nun die beitragsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen um die Ecke und bieten kostenlos an, was die Verlage gern verkaufen möchten. Das macht die Sache unternehmerisch nicht leichter, und so wehren sich die Verlage schon länger und teils erfolgreich dagegen, dass die öffentlich-rechtlichen im Revier der Verlage wildern (BGH, Urt. v. 30.04.2015, Az. I ZR 13/14 – Tagesschau-App). Und manches war und ist dabei durchaus ziemlich fragwürdig, wie die Geschichte des Leistungsschutzrechts für Presseverleger zeigte, aber das ist hier und heute nicht Thema. Unbestritten ist wohl aber jedenfalls das Zeitungssterben, das in vielen Gebieten zu einer Verkümmerung der Meinungsvielfalt führt. Darauf ist noch zurückzukommen.

Was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet, genauer gesagt in journalistischen “Telemedien” darf, regelt der Rundfunkstaatsvertrag, der über entsprechende Zustimmungsgesetze in allen 16 Bundesländern gilt. Dieser wird aktuell neu verhandelt. Döpfners Position in Bezug auf Telemedien öffentlich-rechtlicher Anbieter ist, dass diesen “presseähnliche Angebote” im Internet generell untersagt werden sollten. In diesen Zusammenhang ist also das Döpfner-Zitat einzuordnen.

Im Medienmagazin des Deutschlandfunks “In Medias Res” wurde am 27.9.17 die “Kampagne” des BDZV und die Forderung des Verbots von “presseähnlichen” Inhalten in öffentlich-rechtlichen Telemedien, nunja, sagen wir “diskutiert”. Die Sendung steht dabei leider exemplarisch für die Art und Weise, wie das Thema von und in den Öffentlich-Rechtlichen derzeit verhandelt wird: Über allem steht die rechtschaffene Empörung darüber, von Döpfner fies beleidigt worden zu sein. “Staatsfernsehen! Geht’s noch! Der klingt ja wie Pegida!” ist hier kein wörtliches Zitat. Aber so in etwa lässt sich die Attitüde zusammenfassen.

Argumentativ begnügt man sich in der konkreten DLF-Sendung damit, festzustellen, dass der Beitragszahler ja immerhin das bestmögliche Programm verdient hätte und ihm ein Verzicht auf Online-Inhalte nicht zuzumuten sei. Namentlich in der genannten Sendung gipfelt die “Auseinandersetzung” mit der Thematik in dem Vorschlag, man könne dann ja, analog zu den “presseähnlichen” Angeboten auch “radio- oder fernsehähnliche Angebote” in den Telemedien regulieren. Damit ist wohl gemeint, dass diese dann den Verlagen irgendwie verboten werden müssten. Für diesen Vorschlag fällt mir trotz größter Bemühungen um zurückhaltende Sprache leider kein anderes Attribut als “beknackt” ein. Vielleicht habe ich ihn auch falsch verstanden. Darauf kommt es aber nicht einmal an.

Wie beschrieben, steht das journalistische Armutszeugnis, das der DLF da ablieferte, leider exemplarisch für die öffentlich-rechtliche Berichterstattung zum Thema Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Man meint offenbar, wenn man von einem Lobbyisten angegangen wird, der Döpfner zweifellos ist, kann man im eigenen Informationssender das Thema ebenfalls behandeln wie ein Lobbyist. Das ist aber bereits ein Irrtum. Man kann und muss von öffentlich-rechtlichen Sendern, zumal dem DLF, erwarten können, dass er sich auch in eigener Sache um Sachlichkeit bemüht, und nicht nur so tut, als sei man sachlich, dabei aber tatsächlich als Partei agiert. Dazu würde es gehören, sich mit dem dualen System und dessen Rechtfertigung auch einmal anders als interessengeleitet zu befassen. Und dabei auch nicht nur die eigenen Leute im O-Ton zu Wort kommen zu lassen, wie in der genannten Sendung geschehen. In dieser idealen Rundfunk-Welt würde dann auch die Position der Öffentlich-Rechtlichen nicht ständig mit dem Personalpronomen “Wir” eingeleitet.

Zum leider nicht erfüllten Grundversorgungsauftrag gehört in diesem Zusammenhang auch die schlichte Wahrheit, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen zu rechtfertigen haben, wenn sie meinen, dass sie ihren Grundversorgungsauftrag ausweiten wollen. Sie müssten stichhaltige Argumente dafür bringen, dass “presseähnliche” Angebote in Telemedien notwendig sind. “Notwendig” ist nicht dasselbe wie “wünschenswert” oder “angenehm für den Gebührenzahler, der ja auch was haben will für sein Geld”. An dieser Notwendigkeit kann man aber mit guten Gründen sehr zweifeln, wenn man sich auf einem Markt sowohl gegenüber dem Hörer als auch gegenüber Werbekunden in einen Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft begibt.

Die Rechtfertigung für öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt ergab sich ja ursprünglich vor allem aus bestimmten technischen und auch finanziellen Notwendigkeiten in Bezug auf Rundfunk und Fernsehen. Allein die Idee, dass Verlage sich im Internet zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu beschränken hätten, zeigt, dass zumindest die Redaktion von “in Medias Res” schlicht nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht.

Wie gesagt, in der Sache wird, soweit ich dies sehe, derzeit nicht diskutiert, jedenfalls nicht in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Lieber regt man sich dort über den Begriff “Staatspresse” auf und ruft aufgeregt “Staatsferne, Staatsferne!”. Nikolaus Brender, ehemaliger ZDF-Chefredakteur, hätte hierzu vielleicht das eine oder andere beizutragen.

Nach dem oben kritisierten Beitrag ging es bei “In Medias Res” übrigens mit einem Stück über die Schwierigkeiten von Lokalzeitungen weiter. Sie wissen schon: “Auf dem Land ist die Pressefreiheit gefährdet.” – Die Lokalzeitungen sterben. Medienkrise und so. 

Derselbe Moderator, der sich Sekunden zuvor noch dafür eingesetzt hatte, “fernseh- und radioähnliche Angebote” zu regulieren, äußerte hier nun sein Bedauern und Mitgefühl.

Eine Transferleistung erfolgte leider nicht.

Da hätte ich dann fast wieder gelacht.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Ein Gedanke zu „Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag versagen

  1. Als Nichtjurist versteh ich schon nicht, auf welcher Gesetzesgrundlage das Bundesverfassungsgericht den Beitrag für den ÖR eigentlich rechtfertigt.

    Er sei ja keine Steuer. Damit ist es ein erzwungener Kauf oder eine Enteignung ohne angemessene Entschädigung (gäbe es eine, ginge Art 14 GG). Ich hör immer nur diffuses Geschwätz von Demokratie und Informationsauftrag. Ja, äh, aber der Staat darf doch nicht einfach mein Geld nehmen und nach Lust und Laune damit verfahren, wenn er die passenden Gesetze dafür erlässt. Ich hab doch Eigentumsrechte, also als Grundrecht gegen den Staat, das er eben gerade nicht durch Gesetze mal kurz so knicken kann.

    Oder bauen die Verfassungsrichter irgendwie auf das Gewohnheitsrecht, auf vorige Fehlurteile (Präzidenzfälle)?!?

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