Bilderklau und MFM-Liste: Wann spielen die MFM-Tarife eine Rolle?

Bei der Schadensberechnung von “Bilderklau”-Fällen gibt es schon länger Streit um die so genannte “MFM-Liste”. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die jährlich ein Büchlein herausgibt (… und mit dem Copy-Preis, der App und der Werbung darin, nebenbei gesagt, vermutlich keine schlechten Umsätze macht). In der Liste sind für die verschiedensten Nutzungsarten bei Fotos diejenigen Honorare aufgeführt, die die MFM für angemessen hält. In Rechtsstreitigkeiten um die rechtswidrige Nutzung von Bildmaterial haben die Gerichte damit erst einmal etwas in der Hand, das ihnen die Bemessung des Schadensersatzes erleichtert. Soweit so gut.

Allerdings: Wenn man einen Apotheker fragt, was für Preise er in Apotheken für angemessen hält, ahnt man, worauf das hinausläuft.

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