Jurafunk Nr. 151: Frivoles Plaudern über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Es ist Jurafunk-Woche! In Folge 151 des Krasemann-Dirksschen Podcastexperiments wird über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geplaudert. Das an sich kann bereits als Provokation gelten, denn die öffentliche und veröffentlichte Meinung zum großen Datenschutz-Armageddon, das am 25. Mai über Europa hereinbricht, lässt sich mit folgendem Trailer zu Roland Emmerichs Weltuntergangs-Epos “2012” gut veranschaulichen. Man ersetze jeweils gedanklich “2012” durch “2018”:

“Naja, wird eben alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird”, hilft da vielleicht nicht viel weiter. Aber vielleicht hilft Ihnen die in geradezu frivoler Weise zur Schau gestellte Gelassenheit von Krasemann & Dirks zumindest über diesen Tag. Inhaltlich gibt es dazu noch den ein oder anderen Hinweis, was sich ändert und wo vielleicht auch Sie noch mal “ran” müssen.

Wir wünschen viel Vergnügen (und sei es auch ein gruseliges) mit Jurafunk Nr. 151:

Jurafunk Nr. 151 – Inhalt

0’00” – Intro: 150. Mal Jurafunk, schon wieder! / Mikro in der Tasse
1’05” – wovon man sich bald trennen muss
2’00” – Am 25. Mai 2018 kommt die neue DSGVO. Konnte man damit rechnen?
2’00”  – Waren die alten Datenschutzvorschriften denn nicht mehr gut? Was passiert jetzt mit TMG, BDSG & Co?
15’09” – Was ändert sich konkret? Für den kleinen Mann?
16’20” – 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes Bußgeld
17’00” – Prinzipien der Datenverarbeitung – Art.  5 DSGVO
23’50 – Transparenz, Art. 13 DSGVO
27’55” – Besondere Datenkategorien (Art. 9) und Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
32’55” – Auftragsverarbeitung Art. 28, 29 DSGVO
37’07” – Noch ein bisschen was zur Einwilligung, Art.6 Abs. 1 lita, 7 DSGVO
42’00” – Ourtro: Autokorsi an der Kieler Holstenstraße

Hinweise und Notizen zu Folge 151:
Die Füchse unter den Hörern haben es gemerkt: Es handelte sich nicht um die 150. sondern bereits um die 151. Jurafunk-Folge | Was Verordnungen (in Deutschland) sind, steht in Art. 80 GG | Die Glückszahl 13 bezieht sich auf § 13 des Telemediengesetzes einerseits und Art. 13 DSGVO andererseits | in der Kieler Holstenstraße sitzt das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD).