Der erste Jurafunk des neuen Jahres ist online, es ist Nr. 52 insgesamt. Neben der erstaunlichen Wiederauferstehung eines Trinkgefäßes gibt es zum neuen Jahr die folgenden Entscheidungen zu feiern: VG Düsseldorf Az. 23 K 5235/07 (“Medusenfotos” können Dienstunfall sein), BVerG 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04 (Durchsuchung bei Rundfunksender verfassungswidrig), LG Düsseldorf 12 O 312/10 (Baustellenseite braucht keine Anbieterkennzeichnung). Wie immer von und mit den Rechtsanwälten Krasemann + Dirks.http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20110106.mp3