Abofalle, Kapitel 46.41

Erst neulich habe ich hier mit einiger Süffisanz meiner Genugtuung darüber Ausdruck verliehen, dass ein bekannter Abofallen-Anwalt seine Tätigkeit für die schillernde Branche eingestellt hat. Nun gesellt sich sich eine weitere Gerichtsentscheidung (wenn auch kein Urteil) zu den für die Abofallen ungünstigen hinzu. Sie hätte Chancen, in die Standard-Abofallen-Abwehrvorlage eingefügt zu werden.  Das OLG Frankfurt hält das Geschäftsmodell nämlich für betrügerisch.

Hintergrund der Entscheidung im Beschwerdeverfahren ist, wie die Rechtsanwälte FPS, Frankfurt am Main, in ihrem Blog berichten,  eine Beschwerde der Frankfurter StA gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Frankfurt in einem Abofallen-Strafverfahren, welcher nun das zuständige OLG stattgegeben hat. Mit den Worten von Kollege Hauke Hansen:

Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt.

Das wäre wünschenswert. Ebenso übrigens wäre die Entscheidung im Volltext wünschenswert; wer sie hat oder weiß wo sie zu finden ist, darf sich gern melden.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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