Einwilligung
Kein “Weihnachtsgeld” nach Art. 82 DSGVO für unverlangte Werbe-EMail
Egal, ob es um ein privates oder beruflich genutztes E-Mail-Postfach geht: Niemand bekommt gern Spam. Unverlangte Werbenachrichten stellen eine Belästigung dar, gegen die sich der Empfänger oder die Empfängerin oftmals nicht recht wehren kann, da die Absender in den seltensten Fällen im Inland sitzen und und eine Rechtsverfolgung deshalb, wenn nicht aussichtslos, dann doch mit “prohibitiv” hohem Aufwand verbunden ist. Jedoch: Ausnahmen bestätigen die Regel, und mit so einer Ausnahme hatte ich jüngst auf Beklagtenseite zu tun.
MehrDatenweitergabe von WhatsApp an Facebook Ireland: Volltext der Verfügung des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz
Am 27.9.2016 gab der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bekannt, dass man Facebook ab sofort den “Massendatenabgleich” mit WhatsApp verboten habe. Die Weitergabe von Nutzerdaten des Messengers, der seit 2014 zum Facebook-Konzern gehört, hatte Facebook bekanntermaßen zunächst selbst ausgeschlossen, nun aber im August 2016 mittels einer AGB-Änderung möglich zu machen versucht. WhatsApp-Nutzern wurde dabei nur “Widerspruchsrecht” hinsichtlich der Nutzung der Account-Daten durch Facebook eingeräumt. Unter anderem dies veranlasste die Hamburger Datenschützer zum Tätigwerden in Form der Verwaltungsverfügung, die mir aufgrund meiner Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nun im Volltext vorliegt.