Mein neuestes Interview zu irgendwas mit Persönlichkeitsrechten oder so (Kostenlos! Mit Foto!)

Auch Anwälte sind Unternehmer. Unternehmer machen und brauchen PR. Das dürfte jedem klar sein, der mal nach “Abmahnung Anwalt” googelt oder die Preise von “anwalt.de” kennt. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Strategien: Manche erschließen sich dabei auf den ersten Blick (z.B. gebuchte und bezahlte Anzeigen in Zeitungen und bei Google, Twitteraccounts, die den ganzen Tag “Vorsicht Abmahnwelle” plärren), manche sind etwas mehr um die Ecke gedacht. Und natürlich ist es auch für Anwälte wichtig, im Gespräch zu bleiben, medial sichtbar zu sein. Das kann ebenfalls Teil einer PR-Strategie sein. Offenbar bringt das manche Unternehmen auf originelle Ideen.

Viele Anwälte, mich eingeschlossen, nehmen die kostenlose Publicity gern mit, die sich durch Interviewanfragen ergeben. So etwas passiert, wenn eine gewisse “Grundsichtbarkeit” da ist, nicht so selten:

Zeitungen, Onlinemedien, Radio oder TV fragen an, ob man nicht zu dieser oder jener Frage eine Meinung zur Kenntnis geben könnte. Das geht mal per Mail, mal persönlich und mal kommt ein ganzes Fernsehteam und klaut einem für einen einziges halbgaren Satz einen ganzen Vormittag (weswegen es sein könnte, dass ich diese Art der Anfrage nicht mehr ganz so verlockend finde wie vor dem ersten mal, aber das ist ein anderes Thema).

Bezahlt wird so etwas natürlich nicht. Man hat zwar keinen Einfluss darauf, dass davon, was man ins Mikro spricht, tatsächlich etwas irgendwo erscheint und wenn ja, ob es einen wirklich so gut aussehen lässt, wie man sich’s erhofft – denn am Ende geht’s hier gerade nicht um Werbung, und zwar auch nicht um getarnte, sondern um Fachinformationen. Aber natürlich verbucht der Unternehmer so etwas als kostenlose Publicity. Und natürlich wissen das die Medienhäuser auch.

Eine Anfrage der Berliner Business-People aus Nürnberg

Umso erstaunlicher ist für mich das Vorgehen einer mir bisher vollkommen unbekannten Publikation namens “Businestalk” am Ku’damm”, herausgegeben von einer RH Reputation GmbH aus Nürnberg. Anfang November bekam ich von dort eine Interviewanfrage, Gegenstand war irgendwas mit Persönlichkeitsrechten. Die Redakteurin ließ mir ein paar Fragen mit der Bitte um Beantwortung zukommen, deren Qualität sich stellvertretend für alle in der Frage

“Besteht nicht grundsätzlich die Gefahr, dass jeder jeden verunglimpfen und beschuldigen kann, indem Beiträge im Internet veröffentlicht werden?”

ganz gut wiederspiegelt.

Nach initialem Stirnrunzeln dachte ich schulterzuckend: “Na gut, man steckt nicht drin, vielleicht sind die da was ganz Großem auf der Spur” und gab mir Mühe, diese und auch die anderen Fragen möglichst sinnvoll zu bearbeiten. Natürlich dauerte das ein paar Tage, worauf ich aber in meiner sofortigen Antwort an den “Businesstalk am Ku’damm” auch hinwies.

Kurz nachdem ich mein “Interview” per E-Mail übersandt hatte, kamen mir noch einmal leise Zweifel wegen der doch, sagen wir, überschaubaren journalistischen Tiefe des Fragenkatalogs und ich schaute mir den Businesstalk noch einmal näher an.

Und entdeckte Erstaunliches: “Mein” Interview war bereits erschienen, den gleichen, extrem seichten Katalog hatte bereits ein recht bekannter Kollege aus dem Nachbarstadtteil bearbeitet. Und auch er hatte sich große Mühe gegeben, den einfältigen Fragen rechtlich noch etwas abzugewinnen. Doch, das hatte er ganz gut gemacht, fand ich.

Davon abgesehen:

Was war hier wohl passiert? Handelte es sich hier um eine Art Windhund-Interview? Wer zuerst fertig ist, gewinnt? Oder wähnt man sich in der Tradition der in Fachkreisen legendären PR-Agentur “die Seebären”?

Auf meine Rückfrage erhielt ich die treuherzige Antwort der Business-Talk-People: Nein, nein, es hat alles schon seine Richtigkeit! Man würde eben verschiedene Experten zum selben Thema zu Wort kommen lassen. So “drei bis fünf”, oder so.

Moment. What?

Damit war dann gemeint: Man führt dasselbe “Gespräch” mehrere Male und veröffentlicht es eben auch mehrere Male. So drei bis fünf mal eben. Ohne irgendeine Einordnung. In meinem Kopf entstand das Bild: Fragen runtertickern, EMail raushauen, zack: Copy & Paste aus der Antwortemail, Foto dranklatschen, onlinestellen, fertig – der Nächste bitte.

Ob das dann nacheinander oder gleichzeitig geschieht, habe nicht mehr gefragt, als ich meinen Text zurückgezogen habe.

Aber ob es seine Richtigkeit haben kann, dass für so etwas anscheinend ein wirtschaftliche Grundlage, also: “ein Markt” zu existieren scheint, das frage ich mich an der Stelle schon. Man lernt nie aus: Nächstes nochmal genauer nachfragen:

Was bedeutet “Interview mit mir” für Sie eigentlich genau?

Sonderangebot: Mein Interview. Bei Ihnen. Für lau.

Da ich die Arbeit nun aber ohnehin schon hatte, hier nun ein Interview mit mir zu irgendwas mit “sogenannten” Persönlichkeitsrechten und so. Foto dazu? Gern.

Ich habe die die Fragen natürlich nach meinem eigenen Geschmack umformuliert und zugespitzt. Denken Sie sich gern eine Überschrift dazu aus und formulieren Sie die Fragen gern sinnwahrend um. Wenn Sie das Interview in Ihrem Medium veröffentlichen möchten, und dieses Medium nicht von der RH Reputation GmbH herausgegeben wird, können Sie dies gern tun, wenn Sie dafür einen redaktionellen Anlass haben und wenn Sie mir einen Beleg-Link oder -PDF zusenden.

Kosten entstehen hierfür nicht.

Always happy to help.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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