Jurafunk Nr. 118: Rechtswidrikeit von Filmaufnahmen, Haftung von Sharehostern ohne Kenntnis, Ärztebewertungen

Die einzige Oktoberausgabe des Jurafunks in diesem Jahr ist online und gibt wieder einen hoffentlich ebenso informativen wie unterhaltsamen Überblick über einiges, was in den vergangenen Wochen im Recht der neuen Medien und dem Datenschutzrecht wichtig war. Unter anderem geht es um die Frage, ob rechtswidrig erlangte Filmaufnahmen im TV verwendet werden dürfen, welche Daten von Beteiligten an Gerichtsverfahren an Dritte weitergegeben werden dürfen, wann Sharehoster auch ohne Kenntnis von Rechtsverletzungen für diese haften und schließlich auch noch einmal um Ärzte, Bewertungsplattformen und deren Zulässigkeit.

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BGH: Bewertungsportale für Ärzte datenschutzrechtlich zulässig

Die Zulässigkeit von Ärztebewertungen im Internet war bereits an verschiedenen Stellen in diesem Blog Thema. In dieser Woche hat sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache angenommen und höchstrichterlich entschieden, was Ärzte hier unter Datenschutzaspekten dulden müssen. Nämlich: Eine ganze Menge.

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Warum der Rechtsstaat sich Rechtsschutzlücken leisten sollte

Die Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind ja  immer für einen Aufreger gut. Zum einen, weil sie als Primärquelle oftmals mit Vorsicht zu genießen sind (denn leider verfassen die Pressemitteilungen nicht dieselben Juristen, die für die darin besprochenen Urteile verantwortlich zeichnen), andererseits, weil sich auf schmalster Tatsachenbasis trefflich spekulieren lässt, wie die Gründe und Folgen des besprochenen Urteils wirklich aussehen – die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Abfassung der Pressemitteilung ja regelmäßig noch nicht vorliegen. So auch im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014, welches den Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten gegenüber dem Betreiber eines Bewertungsportals zum Gegenstand hatte.

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Warum “fahrerbewertung.de” genau so überflüssig wie rechtmäßig ist

“fahrerbewertung.de” – So heißt ein Angebot, das in der vergangenen Woche für einige Kontroversen sorgte. Die Onlineplattform ermöglicht es, Autofahrer anhand ihres Autokennzeichens für ihre Fahrweise zu kritisieren (oder auch zu loben), also zu bewerten. Ähnlich wie im Rahmen einer Bewertung bei Ebay umfasst das grobe Raster die Bewertung des Fahrstils (“positiv”, “neutral”, “negativ”), ermöglicht aber auch weitere Angaben (“hat die Vorfahrt missachtet”). “Darf man das?”, fragten sich da einige, unter anderem der NDR.

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LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung schlechter Bewertung auf Ärzte-Bewertungsportal

Wie bereits andere Landgerichte und auch das OLG Frankfurt hatte das Landgericht Kiel in einer aktuellen Entscheidung über die Zulässigkeit von (schlechten) Bewertungen auf einer Online-Bewertungsplattform zu entscheiden, auf der unter anderem Ärzte bewertet werden können. Der Kläger, ein Kieler Frauenarzt, verlangte Unterlassung, Feststellung und Zahlung von Schadensersatz – und unterlag.

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