Jurafunk Nr. 141: Fahrerbewertungen gestoppt / Puppe zerstört / Xing-Profil geändert

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Es ist Karnevalswoche! Am Rosenmontag erscheint damit jahreszeitengemäß eine Jurafunk-Folge, die ausschließlich Entscheidungen von rheinischen Gerichten und Behörden zum Gegenstand hat. Zum Beispiel die der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die vernetzte Puppe “Cayla” unschädlich zu machen ist. Oder das Urteil des VG Köln, das ein Fahrerbewertungsportal in seiner jetzigen Form als rechtswidrig einstuft. Oder auch ein Verfahren des Landesarbeitsgerichts Köln, an dessen Ende die Besitzerin eines XING-Profils wusste, dass sie eine etwas voreilige Änderung ihres beruflichen Status nicht den Job kosten würde. Mehr Karneval bekommen Sie von uns nicht.

Jurafunk Nr. 141: Inhalt

00’00” – Intro: Ein paar Worte zum Lutherjahr.
01’30” – Zerstören Sie diese Puppe (BNetzA, PM vom 17.2.17).
16’35” – Warum ein Fahrerbewertungsportal sich ändern muss (VG Köln 13 K 6093/15).
27’04” – (Keine) Kündigung wegen Statusänderung bei Xing-Profil (LAG Köln 12 Sa 745/16).

 

 

Hinweise und Notizen zu Folge 141:
Zu Cayla habe mich im Dezember 2016 in der Mac-Life geäußert, wie erwähnt aber ohne § 90 TKG zu beachten. Kollege Thomas Schwenke begründet in seinem Blog ausführlich, warum er die Sicht der Bundesnetzagentur für falsch hält. Das Fahrerbewertungsportal “Fahrerbewertung.de” habe ich im Jahr 2014 als rechtmäßig eingestuft – Eine Einschätzung, die jedenfalls das VG Köln offensichtlich nicht teilt.