Nicht einfach irgend eine Jurafunk-Folge, sondern eine ganz besondere verbirgt sich hinter der neuen Ausgabe mit der Ordnungsnummer 132. Wir präsentieren: Den komplett inoffiziellen EM-Jurafunk, der sich durch die vollständige Abwesenheit von Fußballgerede auszeichnet. Speziell konzipiert auch für den Fußballfreund, der sich zwischen dem 15-Uhr und dem 18-Uhr-Spiel eine Verschnaufpause verschaffen und kurz an etwas anderes denken möchte. Zum Beispiel an: Die misslungene Abschaffung der Störerhaftung, Metall auf Metall I-III sowie die Frage, ob man verbotene Dashcam-Aufnahmen im Prozess verwerten kann.
Jurafunk Nr. 132 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Krasemann lieber nicht als Nachbarn
- 0’51″ – Störerhaftung reloaded: “Ein Satz mit X, das war wohl nichts.”
Verweise: Dirks’ Netzwelt vom 3.6.2016. - 13’50″ – Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufnahmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15)
Verweise: Jurafunk Nr. 116 (Video v, Barcamp Kiel 2015). - 18’50″ – Metall auf Metall (III): Das Bundesverfassungsgericht und der Hip-Hop (BVerfG, Urt. v. 31.5.2016 , BvR 1585/13)
Verweise: Jurafunk Nr. 90 – (Metall auf Metall II). - 28’00″ – Unfall auf der Toilette: Abort als Dienstort (VG Berlin, Urt. v. 4. Mai 2016, VG 26 K 54.14)
Verweise: Jurafunk Nr. 67 (Fuballturnier als Dienstunfall). - 31’35” – Outro.
Zum Podcast hier entlang bitte.
Wem der EM-Jurafunk zu wenig Fußball enthält, dem sei Krasemanns Fußball-Podcast an’s Herz gelegt.