Liebe Staatsanwaltschaft in B.!

Wie Sie wissen, ist der Strafverteidiger ist nach allgemeiner Auffassung

berufener und parteiischer Vertreter der Interessen seines Mandanten.

Gleichzeitig ist er natürlich nicht einfach nur das Sprachrohr oder verlängerter Arm eines Beschuldigten oder Angeklagten sondern auch das berühmte

unabhängige Organ der Rechtspflege.

Soweit die bekannten Phrasen. Dank Dir, liebe Staatsanwaltschaft B., durfte ich mir neulich mal wieder so richtig klarmachen, in welchem spannenden Verhältnis diese beiden Grundsätze stehen.Im Rahmen der Wahrnehmung eine Akteneinsicht für  einen mutmaßlichen Nachsteller (umgangssprechlich auch “Stalker” genannt) übersandtest Du mir nämlich kürzlich eine Ermittlungsakte, in der Du freundlicherweise den gesamten Datenbestand des Mobiltelefons des mutmaßlichen Opfers ungeschwärzt und und ungefiltert belassen hast. Man hat ja auch wichtigeres zu tun, als jede Akte vor dem Versand danach durchzusehen, ob nicht vielleicht wirklich mal was drin ist, was…

Ach was. Eigentlich war das sehr freundlich von Dir, denn so durfte der Verteidiger als unabhängiges Organ selbst entscheiden, ob die zwar rechtlich vollkommen unerheblichen aber rein voyeursmäßig natürlich hochspannenden Namen, Telefonnummern und SMS-Nachrichten sämtlicher Kontakte einer sexuell hochaktiven Mitdreißigerin an ihren mutmaßlichen Stalker weitergeben werden. denn, soweit der Untersuchungsweck nicht gefährdet wird, müssen sie das.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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