An einer weiteren Auseinandersetzung nicht interessiert

Seit Dezember bereits schreibt die Firma “Websuche Search Technology” mit Sitz in Osnabrück .de-Domaininhaber und vermeintliche .de-Domaininhaber an, um diese durch offiziell aussehende und klingende Schreiben davon zu überzeugen, dass diese unbedingt so genannnte “co.de”-Domains bestellen, oder jedenfalls: Sperren lassen sollen (Damit kein anderer sie bestellen kann). Natürlich gegen ein “geringes” Entgelt.

Wie kommt die Firma eigentlich an die Daten der entsprechenden Empfänger, also der Domaininhaber? Das fragt man sich da natürlich.  In meinem Fall gibt es gewisse Hinweise: Wie der eine oder die andere weiß, war ich bis Ende letzten Jahres Rechtsvorstand im Verein für neue Medien Kiel e.V. Der wiederum betreibt ein Nachrichtenportal namens “foerdefluesterer.de”.

Außerdem bin ich – noch immer – “Admin C”, nicht aber Domaininhaber der Domain “foerdefluesterer.de”, stand und stehe also im Denic-Eintrag der Domain, damit böse Post auch gleich an der richtigen Stelle ankommt.

Meine Vermutung:

Da jemand beim Co.de-Anbieter  anscheinend so recht nicht zwischen Domaininhaber und Admin-C zu unterscheiden wusste, hat man wohl angenommen, beides sei dasselbe. Und mit die mutmaßlich aus dem Denic-Handle erlangten Daten auch noch falsch zusammengebaut.

Ergebnis: Als “Inhaber der Domain Foerdefluesterer.de” wurde auch mir die “co.de”-Domain foerdefluesterer.co.de angeboten. Obwohl mir ja schon die .de-Domain ja gar nicht gehört.

Pikant nun: Die Denic-Daten dürfen natürlich nicht zu derartigen Werbezwecken verwendet werden. Daher redet sich die oben genannte Firma auf meine Abmahnung hin inzwischen auch darauf hinaus, sie habe die entsprechenden  Daten “recherchiert”, also aus frei zugänglichen Quellen erhalten.

Dass das schon bei der Menge der Angeschriebenen nicht recht plausibel ist und noch weniger in Bezug auf das Impressum im Fördeflüsterer, welches bezüglich meiner Person nur den Hinweis enthielt, dass der Vereinsvorstand telefonisch über die Rechtsanwaltskanzlei Dirks  & Partner erreicht werden kann, sei nur nebenbei erwähnt.

Das Gegenteil ist aber sowieso nicht zu beweisen, glaubt man vielleicht. Besonders sicher scheint man sich seiner Sache an der Stelle allerdings nicht zu sein. Denn die von mir geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die Nutzung personenbezogener Daten zu meiner Person, soweit sie aus dem Denic-Handle stammen  und übrigens auch in Bezug auf irreführende Werbung, hat die Websuche Search Technology dann heute doch lieber abgegeben. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht natürlich. Man sei

An einer weiteren Auseinandersetzung  [..] nicht interessiert.

Ein Schelm wer Böses. Undsoweiter.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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