Anerkennung als Datenschutz-Sachverständiger (rechtlich)

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) hat mich heute als Sachverständigen für IT-Produkte (rechtlich) anerkannt, was mich sehr freut.

Was es mit dieser Anerkennung auf sich hat, habe ich hier zusammengefasst.

HINWEIS:

Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 ist die genannte Zertifizierung entfallen, da sie rechtlich so nicht mehr vorgesehen ist.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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