Filesharing: “Es ist gut, dass Eltern auch im Internet für ihre Kinder haften”
So sprach SZ-Kommentator Heribert Prantl und meinte damit die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu einer Filesharing-Entscheidung (Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – “Loud”). Bemerkenswert war das aus zwei Gründen: Zum einen, weil ich mich nicht erinnern kann, dass Prantl sich schon einmal mit dem Filesharing als Gegenstand der Rechtsprechung befasst hat. Und andererseits hinsichtlich der Ignoranz, die der Autor sich da leistete, so richtig durchdrungen oder auch nur ein bisschen näher angesehen hatte er sich seine Thematik nämlich nicht.