Filesharing: “Es ist gut, dass Eltern auch im Internet für ihre Kinder haften”

“Eltern haften für ihre Kinder”, da steht’s doch! Stimmt aber nicht. (Foto: Martina Roell; Lizenz: CC BY-SA 2.0)

So sprach SZ-Kommentator Heribert Prantl und meinte damit die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu einer Filesharing-Entscheidung (Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – “Loud”). Bemerkenswert war das aus zwei Gründen: Zum einen, weil ich mich nicht erinnern kann, dass Prantl sich schon einmal mit dem Filesharing als Gegenstand der Rechtsprechung befasst hat. Und andererseits hinsichtlich der Ignoranz, die der Autor sich da leistete, so richtig durchdrungen oder auch nur ein bisschen näher angesehen hatte er sich seine Thematik nämlich nicht.

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Es kommen derzeit wieder mehr Mandanten mit Filesharing-Abmahnungen bei mir an. Das muss nicht an einem tatsächlichen Anstieg der Abmahnzahlen liegen. Viele Faktoren haben da einen Einfluss. Manche werden auch erst mürbe (und machen sich dann auf den Weg zum Anwalt), wenn sie das dritte oder vierte Schreiben der gegnerischen Anwaltskanzlei erhalten haben. Oder wenn schon der Mahnbescheid im Briefkasten lag. Trotzdem Grund genug, einige jüngst zum Filesharing ergangene höchstrichterliche Entscheidungen einmal näher anzusehen, die Mitte Oktober im Volltext vorliegen.

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