
Meine heutige Kolumne im der sh.z-Netzwelt behandelt Beatrix von Storch sowie ein Urteil des OLG Frankfurt am Main zur Verantwortlichkeit eines Facebook-Accountinhabers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
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Über Stephan Dirks
Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.
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