Jurafunk Nr. 138: Party-Wowi, Hungerlohn am Fließband, Google Analytics, Datenschutz und § 13 TMG

Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 138. Folge unseres sympathischen Kieler Rechtspodcasts nehmen wir uns wieder einige Entscheidungen der letzten Wochen vor, die (fast alle) wie immer aus dem Bereich Datenschutz und Medienrecht stammen. Es geht unter anderem um den von der Bild-Zeitung als “Party Bürgermeister” bekannt gemachten Klaus Wowereit und dessen Persönlichkeitsrechte (BGH, Urt. v.  27.09.2016 – VI ZR 310/14), um die Voraussetzungen, unter denen “Whistleblowing” rechtlich möglich sein kann (BGH, Beschl. v. 16.08.2016, Az. VI ZR 427/15) und darum, welche Folgen eine fehlerhafte, im konkreten Fall: in Bezug auf Goolge Analytics unvollständige Datenschutzerklärung nach § 13 TMG haben kann (LG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2016 – 406 HKO 120/16).

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Sonne, Strand und Strauchdiebe: Der “lila Bikini” ist kein Beiwerk, meint der BGH

Dieses Stück Stoff hat nun ein kleines bisschen Rechtsgeschichte geschrieben: Wie Kollege Kompa auf seinem Blog und auch die SZ in ihrer Onlineausgabe berichten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig im Fall des lila Bikini entschieden, der auch auf diesem Blog und insbesondere im Jurafunk Nr. 113(dort ab 23‘30“)  bereits besprochen wurde. Die Entscheidung des BGH lässt sich dabei in folgendem Satz zusammenfassen: Der lila Bikini ist kein Beiwerk.

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