My Ex-Friend Cayla: Bundesnetzagentur verbietet Spionage-Puppe

Bietet sich online noch unverdrossen als Freundin an: Abhörpuppe "Cayla" (Screenshot: http://myfriendcayla.de/ am 17.2.17).

Bietet sich online noch immer unverdrossen als Freundin an: Abhörpuppe “Cayla”.

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Februar 2017 die Puppe “My Friend Caya” aufgrund des Rechtsgutachtens eines wackeren Jurastudenten unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Sendeanlagen nach § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verboten. Grundlage ist die mangelhafte Absicherung des, nunja, “Spielzeugs”.

Das Verbot hat drastische Folgen: Gemäß der entsprechenden Anordnung der Bundesnetzagentur muss die Sendeanlage – also die Puppe zerstört werden. Als Vernichtungsnachweis bietet sich ein Foto an. Nur eindeutig sollte es sein, ist bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.

Cayla und ihr seltsames Alter Ego für Jungs namens “I-Que” waren mir bereits Ende Dezember 2016 unangenehm aufgefallen, weswegen ich ihr den Text “Vorsicht: Freund hört mit” in der Mac Life gewidmet habe.

Dieser ist mittlerweile frei verfügbar, und zwar hier.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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