Jurafunk Nr. 109: Schufa, Good News, Pressearbeit der Staatsanwaltschaft

Die bereits 109. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts steht zum Download bereit! Der akustische Urteils-Recap der vergangenen 4 Wochen befasst sich heute mit folgenden Fragen: Wie müssen kostenpflichtige Presseveröffentlichungen gekennzeichnet sein? Darf eine Verbraucherzentrale eine Bank auffordern, einem Dritten das Girokonto zu kündigen? Muss die Schufa die Formel zur Berechnung ihres Score offenlegen? Und dürfen Unternehmen mit der Meldung von Daten an die Schufa drohen? Welche Grenzen hat die Staatsanwaltschaft bei ihrer Pressearbeit zu beachten? Fragen über Fragen. Antworten gibt’s hier:

Inhaltsübersicht: Jurafunk Nr. 109

0’00”: Intro – Product Placement im Jurafunk. Danke Jörn!

01:’36”: EuGH und BGH entscheiden über Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (BGH I ZR 2/11 – Good News II).

09’39”: BGH – Zulässigkeit des Aufrufs zur Kontokündidung an eine Bank (BGH, I ZR 75/13).

15’00”: BGH – Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Schufa (BGH, VI ZR 156/13).

20’58”: OLG Celle – Drohung mit Schufa-Eintrag wegen bestrittener Forderung begründet Erstbegehungsgefahr für Rechtsverstoß (OLG Celle, 13 U 64/13).

28’22”: VG Berlin: Zur (angeblichen) Unsachlichkeit staatsanwaltschaftlicher Pressearbeit (VG Berlin, VG 1 L 17.14).

Zum Podcast hier entlang bitte.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert