Das Beste kommt immer zum Schluss: LG Köln zur Nutzung von Produktfotos auf Amazon.de

Das Landgericht Köln kann sich derzeit über mangelnde mediale Aufmerksamkeit wahrlich nicht – Achtung, Wortwitz – beklagen: Erst die Geschichte um die Porno-Stream Abmahnungen, die auf Auskunftsbeschlüssen der Kölner Landrichter beruhten (die inzwischen teils aufgehoben wurden), dann vor ein paar Wochen die Aufregung um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem es um Urheberrechtsvermerke  bei Pixelio-Bildern ging. In der vergangenen Woche machte nun erneut ein Urteil des LG Köln aus dem Bereich des Urheberrechts die Runde, welches einen näheren Blick lohnt (Urt. v. 13.2.14, Az. 14 O 184/13).

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