Ja, woher?

“…er saß vor einem weißen Kamin und lieferte eine deprimierende Performance von juristischer Wortdrechslerei und adeligem Selbstrechtfertigungspathos: ‘Wenn ich wüsste, dass ich das absichtlich gemacht hätte, würde ich dazu stehen. So bin ich auch erzogen worden.’

Nunja, die Sache mit der Erziehung und dem “dazu stehen”, die kann man KTG jetzt glauben – es spricht aber mehr dafür, es sein zu lassen.

In einem Punkt muss man Georg Dietz allerdings vehement widersprechen:

Es handelt sich beim Guttenbergsprech nicht um “juristische Wortdrechselei”. Es handelt sich allerhöchstens um pseudojuristisches Geschwurbel von einem, der irrtümlich meint, dass sich so “juristisch” anhört.

Aber woher sollte er es auch besser wissen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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