Kein “Weihnachtsgeld” nach Art. 82 DSGVO für unverlangte Werbe-EMail

Egal, ob es um ein privates oder beruflich genutztes E-Mail-Postfach geht: Niemand bekommt gern Spam. Unverlangte Werbenachrichten stellen eine Belästigung dar, gegen die sich der Empfänger oder die Empfängerin oftmals nicht recht wehren kann, da die Absender in den seltensten Fällen im Inland sitzen und und eine Rechtsverfolgung deshalb, wenn nicht aussichtslos, dann doch mit “prohibitiv” hohem Aufwand verbunden ist. Jedoch: Ausnahmen bestätigen die Regel, und mit so einer Ausnahme hatte ich jüngst auf Beklagtenseite zu tun.

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