Jurafunk Nr. 128: Foto auf Gesundheitskarte, Haftung von Access-Providern, Amtshaftung bei Urheberrechtsverstoß

Es ist Jurafunk-Woche! In der Bereits 128. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts haben sich die Protagonisten Krasemann & Dirks wieder verschiedene Entscheidungen aus dem Bereich des Rechts der Neuen Medien, des Datenschutzrechts und angrenzender Gebiete näher angesehen, die sie für besonders mitteilenswert halten. Heute geht es noch einmal um die BGH-Entscheidung zur Haftung von Access-Providern, um das Recht von Krankenkassen, zur elektronischen Gesundheitskarte Bildmaterial ihrer Mitglieder zu speichern, um UWG-Verstöße in der Kondomwerbung und um eine Blitzer-App. Es ist also wirklich für fast jeden was dabei.

Jurafunk Nr. 128 – Inhaltsübersicht:

  • 0’00″ – Intro: Vorweihnachtszeit, Erkältungszeit.
  • 1’42″ – Elektronische Gesundheitskarte: Speicherung von Bildmaterial von Versicherten (Sozialgericht Mainz S 14 KR 477/15).
  • 7’10″ – Haftung von Access-Providern für Rechtsverletzungen Dritter:  Zulässigkeit von Netzsperren (BGH I ZR 3/14 und 174/14).
  • 15’44″ – Amtshaftung aus § 839 BGB, Art 34 GG:  Urheberrechtsverletzung durch Lehrer auf Schulhomepage (OLG Celle 13 U 95/15).
  • 19’20” – Smartphone-App: Blitzwarn-App auf Smartphone ist unzulässig (OLG Celle 2 Ss (Owi) 313/15).
  • 23’25” – 21 Orgasmen mit sieben Kondomen: Irreführende Werbung bei Kondomen (LG Düsseldorf 14c O 124/15).

Zum Podcast hier entlang bitte.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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