Trittbrettfahrer-Mails von der “DSGVO-Beschwerdestelle”: Löschen und Vergessen (oder Meditieren)

Mich erreichen seit dem 13.6.2018 Anfragen besorgter Mandanten, die eine E-Mail von einer “DSGVO Beschwerdestelle” erhalten haben. Darin wird ein (nicht näher konkretisierter) Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behauptet, von dem man sich durch irgendeine Erstberatung im Rahmen der “DSGVO Meditation” (sic!) reinwaschen können soll. Es handelt sich dabei um ziemlich offensichtlichen Spam eines Trittbrettfahrers (ähnlich dem Muster bei gefakten Filesharing-Abmahnungen). Die schlechte Nachricht dazu: Dagegen kann Ihnen Ihr Anwalt leider nicht wirksam helfen. Die gute: Mehr als das Löschen der E-Mail ist wohl nicht notwendig.

Der Wortlaut der hier vorliegenden Mails lautet:

DSGVO Beschwerdestelle [Stadt] | Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass über die DSGVO Beschwerdestelle von einem ihrer direkten Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO eingereicht wurde. Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen. Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation nutzen. 

Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700,- Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt. Datenschutzverstöße müssen zwingend geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Die DSGVO schreibt den Aufsichtsbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen (max. Regelbußgeld 4 % des Umsatzes). Das muss nicht sein. Bitte stellen Sie umgehend die Rechtssicherheit hinsichtlich Datenschutz nach DSGVO her.

Ihre kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation

Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus.

Bitte teilen Sie uns einen konkreten Ansprechpartner und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Raimund Hilpert
DSGVO Beschwerdestelle & Meditation

Bundesweite Zentralstelle:
10319 Berlin | Sewanstraße 178
info@dat..x.de

Die E-Mail ist inhaltlich krude, es gibt kein Mediationsverfahren, mit dem man sich von DSGVO-Verstößen freikaufen könnte (Erst recht keine “Meditation” die so etwas bewirkt). Es gibt auch keinen städtischen Datenschutzbeauftragten, der hier für irgendetwas zuständig wäre. Schon die Tatsache, dass die Nachricht keinen Anhaltspunkt dafür bietet, worin denn nun der Verstoß liegen soll, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich um Spam handelt. Das Ziel des Spammers ist wohl, die verschreckten Empfänger auf seine Domain zu locken, möglicherweise geht es auch um die Vorbereitung von Identitätsdiebstahl oder eine andere Art der Abzocke.

Dass das funktioniert, ist aufgrund der Hysterie wegen der angeblich drohenden “Abmahnwellen” leider nicht ganz unwahrscheinlich. So hätten dann die Abmahn-Apokalyptiker wieder einmal eine sich selbst erfüllende Prophezeiung generiert.

Also: Reagieren Sie nicht auf die(se und ähnliche) Mail(s). Informieren sie sich lieber, z.B. darüber, wie eine “echte Abmahnwelle” wirklich funktioniert. Oder meditieren Sie einfach ein bisschen.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert