Aktuelles zu gefälschten Abmahnungen per E-Mail (u.a. wegen Filesharing, YouPorn-Nutzung)

“What the Frommer?” ist man versucht zu fluchen. Diese Abmahnung ist aber sehr sicher unbegründet, denn sie ist ein Betrugsversuch Dritter und stammt nicht von der Kanzlei Waldorf Frommer.

Der nachfolgende Text hatte ursprünglich eine Welle gefälschter Filesharing-Abmahnungen Anfang 2017 zum Gegenstand. Da es allerdings immer mal wieder entsprechende “Wellen” gibt, aktualisiere ich ihn inzwischen regelmäßig mit Informationen zu neuen Fake-Wellen.

Wenn Sie eine der unten genannten E-Mails erhalten haben, ist eine Reaktion nicht notwendig. Sie benötigen weder einen Rechtsanwalt und erst recht sollten Sie die enthaltenen Zahlungsaufforderungen nicht beachten. Es handelt sich um mehr oder minder geschickte Fälschungen von Betrügern, die Sie um ihr Geld bringen wollen.


Seit dem 9.3.17 erhalte ich diverse Anfragen wegen angeblicher Filesharing-Abmahnungen wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots, das das Programm “Adobe Photoshop” betreffen soll. Die “Abmahnungen” werden per EMail versandt und fordern neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Zahlung von ca. 4.000 € auf. Außerdem werden die Empfänger dazu verleitet, durch Klick auf einen Link weitere “Unterlagen” herunterzuladen, bei denen es sich aber um einen Trojaner handelt.

Bei aller verständlichen Aufregung hilft es hier doch, einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch wenn es nicht generell ausgeschlossen ist, dass Abmahnungen per EMail ausgesprochen werden, so geschieht dies jedoch gegenüber Verbrauchern in der Regel nicht.

Auch die Tatsache, dass Angaben zur Überprüfung des Vorwurfs und auch eine Personalisierung fehlen und sich weitere Informationen in einer “.RAR”-Datei verstecken sollen, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen, und zwar dahingehend, dass es sich hier um eine Fälschung handelt. Die Abmahnungen könnten also zum Anlass für eine Strafanzeige genommen werden, aber auf keinen Fall für eine Zahlung(!).

Dass es ausgerechnet um “Photoshop” gehen soll, dürfen wir wohl als kleinen “Gag” der Urheber verstehen, die sich mutmaßlich dieses Programms bedient haben, um etwas zu basteln, dass irgendwie optisch als “Abmahnung” durchgeht (siehe die Wiedergabe der Grafik links).

Sich bei der Kanzlei Waldorf-Frommer telefonisch rückzuversichern, scheint aktuell eher schwierig zu sein, man leidet offenbar unter erhöhtem Anrufaufkommen.

Allerdings informiert die Kanzlei bereits auf Ihrer Homepage über die gefälschten Abmahnungen.

Update 11.3.17:

Wortwörtlich gleiche Fake-Abmahnungen werden nunmehr unter anderen (gefälschten) Kanzlei-Absendern versendet, u.a. im Namen von SKW Schwarz (Statement der Kanzlei).

Für diese gilt uneingeschränkt das oben Gesagte. “Echte” Filesharing-Abmahnungen kommen in der Regel per Briefpost, sind von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin namentlich unterschrieben und enthalten Daten und weitere Dokumente, die den Empfänger und den in Frage stehenden Rechtsverstoß näher konkretisieren bzw. begründen.

Update, 17.3.17:

Die neueste Welle kommt nun angeblich von “Schutt, Waetke” (Stellungnahme der Kanzlei).

Update, 23.8.17:

Auch dieses Exemplar betreffend die Plattform “YouPorn” dürfen Sie getrost ignorieren:

Vorsicht! YouPorn-Abmahnung https://t.co/5ojFvGRlGx via @zddk_

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Ein Gedanke zu „Aktuelles zu gefälschten Abmahnungen per E-Mail (u.a. wegen Filesharing, YouPorn-Nutzung)

  1. Sehr geehrter Herr Dirks,

    vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe heute eine Abmahnung dieser Art mit fast identischem Wortlaut von Kanzlei Schuett-Waetke erhalten und soll über 4.000 EUR zahlen. Auch für Photoshop.

    Viele Grüße
    Heidi Rapp

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert