Trittbrettfahrer-Mails von der “DSGVO-Beschwerdestelle”: Löschen und Vergessen (oder Meditieren)

Mich erreichen seit dem 13.6.2018 Anfragen besorgter Mandanten, die eine E-Mail von einer “DSGVO Beschwerdestelle” erhalten haben. Darin wird ein (nicht näher konkretisierter) Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behauptet, von dem man sich durch irgendeine Erstberatung im Rahmen der “DSGVO Meditation” (sic!) reinwaschen können soll. Es handelt sich dabei um ziemlich offensichtlichen Spam eines Trittbrettfahrers (ähnlich dem Muster bei gefakten Filesharing-Abmahnungen). Die schlechte Nachricht dazu: Dagegen kann Ihnen Ihr Anwalt leider nicht wirksam helfen. Die gute: Mehr als das Löschen der E-Mail ist wohl nicht notwendig.

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