</Jurafunk>

Am Ende von Folge 156 haben Krasemann und Dirks in würdigem Rahmen eine Bombe platzen lassen: Jurafunk-Folge 156, die gleichzeitig die zweieinhalbte Gemeinschaftsproduktion mit der Rechtsbelehrung ist, ist auch die letzte Folge des Krasemann-Dirks’schen Gemeinschaftspodcasts.

Die Crew der Rechtsbelehrung war sozusagen das Testpublikum für diese Nachricht – und die etwas erschrockenen Reaktionen und Nachfragen zeigen, dass hier vielleicht noch ein paar Fragen beantwortet werden sollten.

Erst einmal: Vielem Dank an alle Jurafunkhörerinnen und -Hörer! Es war großartig mit Euch! Es es muss ja kein Abschied für immer sein!

Näheres dazu im nun folgenden “Interview mit mir selbst”:


Frage: Haben Krasemann & Dirks sich verkracht?
Antwort: Nö.


Frage: Warum hört ihr dann mit dem gemeinsamen Jurafunk auf?
Antwort: Weil wir es können. Und weil auch ein Podcastprojekt einmal ein Ende haben darf. Ich habe 10 Jahre lang Spaß an der gemeinsamen Jurafunkerei gehabt, das ist eine ziemlich lange Zeit. Und nach der ist nun für mich die Zeit gekommen, mal was Neues auszuprobieren. Was das ist, weiß ich noch nicht bzw. erst in Umrissen. Aber ich bin da sehr für klare Kante: So lange irgendwo noch ein Projekt vor sich hindämmert, ist es für mich nicht möglich, mich “lastenfrei” neu zu orientieren.

Und der Jurafunk dämmerte leider seit einiger Zeit bereits sehr vor sich hin. Im Jahr 2019 haben wir – abgesehen von der gemeinsamen Abschiedsfolge mit der Rechtsbelehrung – nur noch eine einzige Folge zu Stande gebracht. Und es war nicht absehbar, dass sich der deutliche Trend “gegen 0 Folgen pro Jahr” in näherer oder fernerer Zukunft umkehren könnte:

Beide Jurafunker haben Familien, Vollzeitjobs und Wohnorte, die gute 100 Kilometer auseinander liegen. Und dann ist auch noch die A7 ständig gesperrt …


Frage: Wird es denn nie wieder einen “Jurafunk” geben?
Antwort: Super Frage, die könnte von mir sein! Man kann sie ja auf zwei Arten verstehen: einmal als Frage danach, ob die “Marke Jurafunk” fortbesteht oder was damit passiert, oder danach, ob ein “Re-Union” zur Debatte stehen könnte. Zu Ersterem muss man sagen, dass die “Marke” sozusagen Henry Krasemann “gehört”, er hat unter dem Namen “Jurafunk” bereits ein paar Solo-Aufnahmen veröffentlicht, bevor es die ca. 150 Folgen mit “Krasemann & Dirks” gab.

Und deshalb ist es auch gut möglich, dass es da irgendwann in näherer oder fernerer Zukunft etwas “Neues” unter dem Namen “Jurafunk” geben wird, das Krasemann allein oder mit anderen verantwortet. Die Konstellation “Krasemann, Dirks & Rechtspodcast” ist mit dem Ende von Folge 156 allerdings tatsächlich Podcastgeschichte.


Frage: Wird es irgendetwas Neues geben, das die Worte “Podcast” und “Dirks” vereint?
Antwort: Ja, das kann schon sein.
Näheres dazu beizeiten auf diesem Blog und auf Twitter.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert