Quizfrage: Was stimmt nicht mit dieser Stellenanzeige?

Wir sind eines der großen Verlagshäuser in Norddeutschland. Zu unserem Portfolio gehören neben namhaften Tageszeitungen verschiedene Nightlife- und Stadtmagazine, außerdem werbefinanzierte Wochenblätter. Unsere monopolähnliche Marktstellung ermöglicht es uns, über Dumpingpreise einen gnadenlosen Vernichtungswettbewerb auf dem hiesigen Markt für Printanzeigen zu führen.

In diesem Zusammenhang suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen jungen, dynamischen und erfolgshungrigen

Key Account Manager und Chefredakteur in Personalunion

zur Betreuung unser Premium-Anzeigenkunden sowie für die letztverantwortliche, umsatzoptimierte Blattgestaltung.

Antwort:

Sie enthält nur die männliche Form und verstößt deshalb gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Update, 20.07.2009:
Dasselbe Problem wird hier aus einer anderen Perspektive sehr lesenswert geschildert.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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