9 Dinge zum “Machen” oder “Sein Lassen” – auf Twitter.

twitterEs ist soweit. Was vor Jahresfrist noch als avantgardistisch durchging und einen auch irgendwie als Teil so einer Art Geheimgesellschaft auswies, ist vollständig im Mainstream angekommen: Seit sogar Frank Walter Steinmeier twittert[1], kann man sich dieser Erkenntnis kaum noch verschließen. Fast jeder setzt inzwischen 140 Zeichen lange Text- und oder sogar Bildnachrichten via twitpic.com [2] ab.  Deshalb will ich mich nun auch nochmal an dem Thema abarbeiten. Bevor es zu spät ist. Hier also: 9 Dinge, die man mit Twitter machen  oder sein lassen sollte, vor allem wenn man neu dabei ist.

1. Machen: Wenn Sie gewerblich twittern, den Dienst also als Vertriebskanal oder Marketinginstrument nutzen, dann leisten Sie sich den Luxus eines Impressums nach § 5 TMG. Verlinken sie zB im Profil auf ihr Website-Impressum oder binden Sie eine Hintergrundgrafik ein, die alle Daten nach § 5 TMG enthält. Zwar ist die Frage, ob das wirklich sein muss, noch Gegenstand von Auseinandersetzungen ambitionierter Juristen (Pro/ Contra), aber gehen Sie doch einfach auf “Nummer sicher”. (Update vom 1.1.2012: Beachten Sie bitte auch, dass sie die Rechtslage hier stetig ändert und ein Blog-Eintrag aus dem Sommer 2009 nicht mehr in jeder Hinsicht belastbar ist. Inzwischen sind die Anforderungen eher schärfer geworden!).

2. Sein Lassen: Twittern sie keine Dinge, die Sie Fremden auf dem Bahnhof nicht auch erzählen würden. Berherzigen Sie die von mir soeben erfundene Regel: “No Names, No Faces“. Bedenken Sie, dass Sie eine Information, die Sie twittern, nie wieder zurückholen können. Auch wenn Sie twitter-Friends [3] persönlich kennen, sprechen Sie sie nicht mit ihren echten Namen an.

3. Sein Lassen: Wenn Sie twitpic.com nutzen, achten Sie darauf, was und wen sie fotografieren, und auch wie sie das tun. Erinnern sie sich an Ziffer 2: “No Names, No Faces“. Foto-twittern Sie keine Gesichter. Denken Sie daran, dass das Recht am eigenen Bild auch für Twitter gilt. Wenn Sie “Bildnisse” von Personen “öffentlich zur Schau stellen”, dann brauchen Sie grundsätzlich die Einwilligung des- oder derjenigen (§ 22 KUrhG).

4. Machen: Schauen Sie sich neue Follower ruhig mal genauer an. Viele sind so genannte Spam-Follower, die darauf spekulieren, dass Sie zurück-followen und dann zB. Pornoseiten besuchen. Es könnte zB. sein, dass “Günther Jauch” oder “Paris Hilton” ihre Tweets [4] in Wirklichkeit gar nicht spannend finden, auch wenn Sie das jetzt vielleicht enttäuscht. Blocken Sie solche “Spambots” – Wer zu oft geblockt wird,  fliegt bei twitter irgendwann raus.

5. Sein Lassen: Denken Sie auch an Urheberrechte. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Werke im Sinne des UhrG fotografieren und dann twittern- zB. im Museum. Aber sogar Gebäude können unter diesem Aspekt problematisch sein, wenn sie nicht von öffentlichem Grund aus fotografiert wurden.

6. Machen: Wenn in Ihrer Timeline [5] Links auftauchen, die mit einem der gängigen URL-Shortening-Services [6] (“bit.ly”, “tinyUrl” pp.) generiert wurden, dann stellen Sie sicher, dass sie wissen, wohin der Link führt. Derartige Services sind regelmäßig Angriffen ausgesetzt, die darauf abzielen, arglose Benutzer auf schädliche Webseiten zu locken.

7. Sein Lassen: Glauben und retweeten [7] Sie nicht alles, was ihnen irgendwer auf Twitter erzählt.

8. Auch Sein Lassen: Wünschen sie nicht jeden Tag allen Ihren Followern einen guten Morgen. Der Grund für diesen Rat ist der, dass mir das persönlich auf den Geist geht.

9: Machen: Lernen Sie die Twitter-Sprache. Hier einige Beispiele für Twitter-Vokabular.

(1). “twittern” bedeutet: 140-Zeichen-Kurznachrichten über den Dienst twitter.com versenden.

(2). “twitpic.com” ist ein Dienst, der es ihnen ermöglicht, Bilder, zB. über ihr Mobiltelefon per E-Mail und twitter zu veröffentlichen.

(3). “Friends” sind auf twitter Nutzer, deren Nachrichen Sie abonniert haben und die umgekehrt auch Ihre Nachrichten abonniert haben. Nutzer, bei denen das Interesse nur in einer Richtung besteht, nennen sich bei twitter “Fans”.

(4). “Tweets” sind die 140-Zeichen-Nachrichten, die über Twitter versendet werden.

(5).  “Timeline” nennt man eine Liste von tweets in ihrer zeitlich richtigen Abfolge.

(6) “URL-Shortening-Services” sind Dienste, die sehr lange Internet-Adressen in sehr kurze verwandeln. Zwar gab es sowas auch schon vor twitter, aber erst mit dem 140-Zeichen-Dogma haben sich diese Dienste quasi zur Killer-Aplication gemausert.

(7) “Retweeten” bedeutet, einen Tweet weiterzuleiten, weil man ihn zB interessant, unterhaltsam oder auch besonders dämlich findet. als Quelle wird dann der ursprüngliche Nutzer im “Re”-Tweet genannt, wobei dem ganzen meist ein “RT” für Retweet vorangestellt wird.

Aber so schwer ist das alles gar nicht, Sie schaffen das schon.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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