“Den Verfassungsschutz eines Rechtsstaats

… wünscht man sich effizient, unideologisch und ruhig ein wenig demütig. Alle Geigerzähler müssen jedenfalls ausschlagen, sobald er sich dem Parlament nähert – der Legislative –, in dem die Vertreter des Volkes sitzen, dessen Verfassung er zu schützen hat. Die Verfassung, nicht die Mehrheitsmeinung, nicht die Regierung, nicht das Vernünftige.”

Das schreibt Miriam Lau in der ZEIT vom 26.1.2012 (und hier auch auf Zeit Online), und wenn man das irgendwo unterschreiben könnte, würde ich sofort das tun.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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