Wer glauben kann, braucht keine Gutachten

Die Speicherung von Telekommunikationsdaten ist unverzichtbares Mittel bei der Aufklärung von Verbrechen und rettet im Ergebnis sogar Menschenleben – Dieses Mantra hört man von Seiten der nachgeordneten Stellen Deutscher Innenministerien stets, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht. Wissenschaftliche Gutachten, die das Gegenteil nahelegen, darf man dagegen getrost als “Rausgeschmissenes Geld” betrachten.

So ein Gutachten, in Auftrag gegeben von einer als subversiv bekannten Organisation namens “Bundesministerium der Justiz”, wurde heute bekannt und kommt zu dem Schluss: Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.

Naive Zeitgenossen mögen das nun mit Genugtuung hören.

Aber, Hand aufs Herz: Es ist beispielsweise ebenfalls längst wissenschaftlich belegt, dass, sagen wir: “härtere Strafen” keinerlei positiven Einfluss auf die Entwicklung, sagen wir: “der Jugendkriminalität” haben. Das hat aber bislang noch keinen einzigen konservativen Politiker davon abgehalten, das Gegenteil zu behaupten (und dann härtere Strafen zu fordern). Und vermutlich wenige Wähler davon, dieselben Politiker nicht nur trotz, sondern sogar wegen dieser nachweisbar unsinnigen Forderungen zu wählen.

So ist das eben auch mit der Vorratsdatenspeicherung:

Als Beweis ihrer Wirksamkeit reicht aus, dass Polizeigewerkschaft, LKA und BKA, ebenso wie Innenminister Friedrich, daran “glauben”. Denn wer glauben kann…

…der braucht natürlich weder Argumente noch Gutachten.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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