Wir schreiben das Jahr 2016, mithin das siebte Kalenderjahr unseres Kieler Partnerpodcasts “Jurafunk”. in der bereits 130. Ausgabe haben sich Krasemann & Dirks statt der drei bis vier Themen nur zweien angenommen, denen aber dafür ausführlich. Zum einen einer Entscheidung des Landgerichts Berlin, die sich – für landgerichtliche Verhältnisse – sehr eingehend mit der Frage befasst ob und in wieweit eine Vererbung von Facebook-Profilen nach den dafür geltenden, deutschen gesetzlichen Bestimmungen oder etwa nach Facebook-AGB geschieht. Zum anderen hat der BGH seiner Rechtsprechung zur “Haftung für Links” eine weitere Entscheidung hinzugefügt, deren Begründung nun vorliegt.
Jurafunk Nr. 130 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Jurafunk: Immer eine Armlänge voraus
- 1’35″ – Facebook-Profile (von Minderjährigen) sind (an die Eltern) vererbbar (LG Berlin Urt. v. 17.12.2015, Az. 20 O 172/15).
- 25’05″ – Kein Zu-Eigen-Machen durch Link auf Hauptseite: BGH Zur Haftung für Link auf wettbewerbswidrige Inhalte (Urt. v. 18.06.2015, Az.: I ZR 74/14).