Die Karawane zieht weiter

Ich kann wirklich nichts dafür, dass meine These von der mangelnden Akzeptanz rechtsstaatlicher Grundsätze im Ermittlungsverfahren so schnell Bestätigung findet. Ganz unkommentiert lassen möchte ich das aber doch nicht. Also: Ostfriesland.

Zunächst die dürren Fakten zum Fall: In Emden hat es ein Tötungsdelikt an einem 11-jährigen Mädchen gegeben. Am 27.3. wird ein angeblich “verdächtiger” junger Mann festgenommen. Am 30.3. wird der selbe junge Mann als “entlastet” entlassen.

Was dazwischen stattfindet, kann sich kein “Tatort”-Autor schlechter ausdenken. Die Staatsanwaltschaft sieht sich nach der Festnahme – wodurch auch immer – veranlasst, quasi stündlich neue Wasserstandsmeldungen zum jeweiligen Verdachtsgrad gegen den fälschlich Beschuldigten zu geben (Durch Indizien schwer belastet!”, “Kein Alibi!”, “Verstrickt sich in Widersprüche!), Medienvertreter belagern das Haus des vermeintlichen Täters. Im sozialen Netzwerk verabredet sich ein Lynchmob zur “Erstürmung” der Polizeiwache, in dem der Unschuldige sitzt, und der Mob schickt sich tatsächlich auch dazu an.

Im Radio – und zwar auch im nicht gerade auf Krawall gebürsteten Nachrichtensender  NDR Info – läuft als Endlosschleife der Satz

“Der Beschuldigte hat noch kein Geständnis abgelegt”.

Noch Kein Geständnis! Keine Frage: Nach den ganzen schwerwiegenden Verdachtsmomenten, Indizien, Gerüchten, kriminalistischer Erfahrung und, ach ja, dem “fehlenden Alibi”, war das Geständnis nur noch eine Frage der Zeit, eine Formalie. Wie im “Tatort” eben.

Es fehlte eigentlich nur noch der Live-Ticker auf Spiegel Online. Oder gab es einen? Vielleicht habe ich ihn nur übersehen? Folgerichtig titelte jedenfalls  “BILD” daher am Donnerstag:

“Polizei sicher: [Name des Opfers]  von Schüler getötet!”

Tja, nun, einen Tag später ist der Schüler wieder frei, weil unschuldig, und er kann nach Hause gehen.

Obwohl, das letzte stimmt nicht ganz: Er kann wohl leider nicht “nach Hause”. Wie einigen Medienberichten zu entnehmen ist, befindet er sich noch in polizeilicher “Obhut”.

Offenbar ist ihm nicht ganz wohl dabei, einfach so nach Hause zu spazieren. Wer will es ihm verdenken, vorgestern wartete ja noch der Lnychmob auf ihn. Und der Mob ist, naja, möglicherweise durch Fakten nicht zu beeindrucken.

Was es in diesem Fall an Vorverurteilungen gegeben hat, sprengt für mich jede Vorstellungskraft. Die Unschuldsvermutung wurde komplett in ihr Gegenteil verkehrt (“Kein Alibi!”).

Die Staatsanwaltschaft hat bei ihren Verlautbarungen die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten – eines Jugendlichen !! – behandelt, als wären sie schlicht nicht vorhanden; dasselbe gilt für große Teile der angeblichen “Qualitäts”-Medien.

Fast ausnahmslos wurden die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung komplett ignoriert und der unschuldig Verfolgte dem Mob geradezu zum Fraß vorgeworfen.

Und nun? Nun stehen die “Ermittler in der Kritik” (Spiegel Online), Staatsanwälte ihrerseits beklagen sich über die Medien und beide sind sich einig, dass es eigentlich nur einen einzigen Schuldigen geben kann: facebook und das Internet.

Frei nach BILD also: Wenn der Beschuldigte schon unschuldig ist, und daher seine angebliche Vorliebe für “brutale Ballerspiele am Computer” nicht mehr relevant ist, dann muss das Internet wenigstens noch für als “Verantwortlicher” für den Lynchmob herhalten.

Da ja aber keiner der am Verfahren oder an der Presseberichterstattung Beteiligten irgendetwas falsch gemacht hat (sondern eben höchstens: “Das Internet”), ist auch klar, welche Konsequenzen für “das nächste mal” gezogen werden:

Gar Keine.

Edit:
Posts zum Thema bei Udo Vetter und im Beck-Blog.

Edit 2, am 1.4.2012:
Die nächste Festnahme eines tatverdächtigen Heranwachsenden im selben Fall, für den bis zu einer möglichen, aber keineswegs sichereren Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Oder in den Worten von “BamS”:

“Diesmal sind die Ermittler ganz sicher. ‘Wir sprechen jetzt nicht mehr von Indizien, sondern wegen einer DNA-Übereinstimmung von schwer belastenden Beweisen’, sagte Staatsanwalt Bernard Südbeck der BILD am SONNTAG.” 

 

– q.e.d.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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