Schlimmstmöglicher Unfall

Da kämpfen sie wieder, wie jeden Morgen. “Feuerwehr und Mitarbeiter der Betreibergesellschaft versuchen, den GAU noch zu verhindern”. Seit zwei Wochen. Mittlerweile sind Nahrungsmittel verstrahlt und auf dem AKW-Gelände steht meterhoch die radioaktive Brühe. Die Unglücklichen in Fukushima kämpfen gegen die Katastrophe; In den heimischen Medien ringen sie derweil um die richtigen Begriffe.

Insbesondere der Begriff  “GAU” scheint hier Probleme zu machen.

Seit zwei Wochen sind “wir” nämlich ständig “kurz davor”.

Und es ist einigermaßen wahrscheinlich, dass es so bleibt – und der so (und falsch) verstandene “GAU” niemals eintritt. Ohne das damit etwas gewonnen wäre.

Gemeint ist damit nämlich offenbar in der Regel der SCHMU: Der “schlimmstmögliche Unfall” . Und “schlimmer” – naja, schlimmer geht eigentlich immer, wie schon der Volksmund sagt, selbst wenn die Reaktor-Ruine morgen nochmal in die Luft fliegt.

Aber was bedeutet “GAU”, der “größte anzunehmende Unfall” denn eigentlich?

Als GAU bezeichnet man den größten Unfall, für den ein KKW konzipiert ist. Also das Schlimmste, was man bei der Planung des Kraftwerks bedacht, also angenommen hat. Den Unfall, für den ein Kraftwerk gerade noch ausgelegt ist und für den man noch Vorsorge getroffen hat. In Form einer Flutmauer in einer bestimmten Höhe zum Beispiel. Inzwischen wird von Fachleuten hier auch von “Auslegungsstörfall” gesprochen.

Das Unfallgeschehen in Fukushima geht über diesen Auslegungsstörfall, den “GAU”, allerdings hinaus.

Und zwar seit dem Augenblick, als die Tsunami über die Hochwassermauer geschwappt ist, denn genau in diesem Augenblick hat der Unfall das überschritten, was bei der Planung der Anlage berücksichtigt wurde. Seit diesem Zeitpunkt wird bei der Bekämpfung und den Bemühungen um Schadensbegrenzung schlicht und einfach improvisiert. Es gab keine Vorkehrungen.

Und was kommt nach dem GAU, also, der “Deichkante”?

Richtig, der “Super-GAU”. Und auch der steht nicht bevor, sondern läuft seit 14 Tagen ab. Für das, was danach noch kommt gibt es noch keinen Begriff.

Außer: “Noch schlimmer”.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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