Der Richter (am LG Köln) rechnet nicht

Schenkelklopfer des Tages heute: Diese Entscheidung des genannten Gerichts, die offenbar allen Ernstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ARGE zur Voraussetzung für Oddset-Sportwetten machen will.

Denn wie sonst soll im Lotto-Schalter glaubhaft gemacht werden, dass der Kunde kein Empfänger von Transferleistungen ist? Als solcher darf man nämlich neuerdings nicht mehr wetten – meint man offenbar in Köln.

Spiel- oder Wettscheine sollen nicht mehr an Personen verkauft werden dürfen, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind”.

Das klingt natürlich ein bischen reaktionär, liebes LG Köln. Da schimmert Sorge um die Staatsfinanzen durch: Die sollen ihr – unser ! –  Geld lieber in was Ordentliches stecken.

Nicht, dass wir da dagegen was hätten – aber, ach, man merkt es: Juristen sollten eben nicht rechnen, erst recht nicht kurz nach Karneval.

Denn ansonsten kämen sie schnell darauf, dass es volkswirtschaftlich gesehen kaum eine sinnvollere Anlage für Transferleistungen gibt, als sie in Lottoscheine und Wetten umzusetzen – denn ein Großteil der Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften landen umgehend wieder bei Vater Staat. Und so bliebe auch das Geld von der ARGE in der Familie.

Volkswirtschaftlich unsinniger ist da wahrscheinlich nur noch, Hartz IV-Empfängern das Rauchen oder Autofahren verbieteten zu wollen…

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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