Drohende Mehrheitsschmelze in mehreren Ländern

Sieben alte oder als eher störanfällige Kernkraftwerke in Deutschland sollen im Wege der “Nichts ist so wie es war”-Kampagne der Bundesregierung vor den drohenden Landtagswahlen unter anderem in Baden-Württenberg abgeschaltet werden. “Wieso das denn?” Sagen da erwartungsgemäß die Betreiber, “Die können doch mit uns nicht machen was sie wollen”. Dochdoch, Rechtsgrundlage sei § 19 Abs. 3 Ziff. 3 des Atomgesetzes (AtG), belehrt uns der zuständige Minister.

Nur, was steht da eigentlich drin?

Nunja. Eigentlich steht da, dass die Aufsichtsbehörde Maßnahmen treffen kann, die, grob gesagt, zur Beseitigung eines gemessen an den Maßstäben des Atomgesetzes rechtswidrigen Zustandes oder zur Beseitigung einer Gefahr durch ionisierende Strahlung geeignet sind.

Die Zustände in Japan mögen momentan hochdramatisch und, gemessen am Atomgesetz, rechtswidrig sein. Man wird sie aber nicht in den Griff bekommen, in dem in Deutschland Reaktoren abgeschaltet werden. Bleibt also als Begründung für das  “Moratorium” nur die “Gefahr”.

Da die von den genannten sieben Kraftwerken ausgehenede Gefahr diese Woche nicht größer ist als in der letzten, kann wohl eigentlich nur die abrupt gestiegene Gefahr eines Untergangs der Union bei den anstehenden Landtagswahlen gemeint sein.

Mehrheitsschmelze eben.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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