Langjährige Jurafunk-Hörer wissen, dass es in unserem kleinen Rechtspocast besonders häufig darum geht, wann eine Äußerung noch zulässige Meinung und wann unzulässige, weil falsche Tatsachenbehauptung ist. So auch heute, und zwar am Beispiel des Falles der bisher nicht durch Abmahnungen aufgefallenen Rechtsanwältin G. Außerdem: Glastüren, die keinen Schmerzensgeldanspruch begründen, “gestohlene” Rezeptfotos und Antwort auf die Frage: Wie müssen eigentlich Einwilligungserklärungen von Rabattkartensystemen beschaffen sein?