Da ist sie: Die erste Abmahnung wegen kino.to

“Was? Wieso das denn?” Rufen jetzt vielleicht einige,”Ihr habt doch alle gesagt, dass damit wohl eher nicht zu rechnen sei!”.

Jaja, das stimmt schon. Haben wir.

Aber wir haben eben auch nicht mit den ebenso humorvollen wie kreativen Kollegen der Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler gerechnet, die, wenn man einem Eintrag des Blogs critch.de glauben darf, hier wertvolle Pionierarbeit geleistet haben. Glückwunsch!

(Nachtrag: Es gibt auch durchaus kritische Stimmen zu der Aktion, etwa vom Kollegen Lampmann, die wollen wir nicht unterschlagen: LBR-Blog.).

Noch ein Nachtrag: Liebe mitlesenden Kolleginnen und Kollegen,


leider sind nicht alle geposteten Kommentare zu diesem Post veröffentlichungsfähig, da sie m.E. die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen überschreiten. Natürlich sollen auch kritische Stimmen (und zwar auch solche, die sich ausdrücklich auf dieses Posting und den darin enthaltenen” Glückwunsch” beziehen) , Gehör finden, nur leider geht das dann nicht, wenn sie die genannten Grenzen nciht einhalten. Danke.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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