Ihr dürft alle kommen!

Eine Welle so genannter “Facebook”-Partys überschwemmte Deutschland in den vergangenen Wochen. Kurioserweise waren gerade diejenigen am erfolgreichsten, die von den Ausrichtern gar nicht ewünscht waren. Zu einigen rechtlichen Gesichtspunkten äußern sich Krasemann und Dirks im Jurafunk Nr. 61. Außerdem werden folgende Entscheidungen besprochen:  Schadensersatz nach Abrruch von EBay-Auktion (BGH VIII ZR 305/10), Kein Mitverschulden  bei Unfall mit Strandsegler sowie Aufschlag bei grundloser Schmerzensgeldverweigerung (OLG Schleswig 7 U 106/09 ).

Jurafunk Nr. 61

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert