Datenschutzrecht: Die wichtigsten 5 Fragen (und Antworten) zur Nutzung von Mitarbeiterfotos im Internet

Inhalt:
Einleitung: Die Gretchenfrage – Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos
Frage #1: Wie sieht eine (vernünftige) Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus?
Frage #2: Wann ist (ausnahmsweise) keine Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos erforderlich?
Frage #3: Was, wenn die Mitarbeiterin die Einwilligung widerruft?
Frage #4: Was, wenn die im Internet abgebildete Mitarbeiterin kündigt?
Frage #5: Was, wenn die Löschung von Fotos im Internet trotz Aufforderung unterbleibt?
-- DATENSCHUTZ --

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Über Malte Gendries (LL.B.)

Malte Gendries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei DIRKS.LEGAL.

Der BGH und ein Lautsprecherfoto: Keine Vertragsstrafe unter dieser Nummer

Stellen Sie sich kurz vor, Sie haben auf Ihrer Webseite oder in einem Inserat bei Ebay ein Foto benutzt, ohne so genau zu wissen, ob Sie das eigentlich durften. So etwas passiert ständig: Aus Unwissenheit oder “im Eifer des Gefechts”, also irgendwie versehentlich oder auch absichtlich in der etwas naiven Annahme “merkt schon keiner”. Merkt natürlich doch einer, Sie bekommen eine Abmahnung, ärgern sich erst; erfahren dann, dass Ärgern nichts bringt, löschen das Foto, unterschreiben eine – vielleicht auch “modifizierte” – Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zahlen. Haken die Sache ab.

Aber dann kommt wieder ein Brief vom gegnerischen Anwalt.

Was will der jetzt noch?

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Maske auf, Film ab: Streitwert in medienrechtlichen Corona-Verfahren

Was ist bloß mit Coronaleugnern los, die – z.B. im Einzelhandel – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen traktieren, sie filmen und dann die Videos in sozialen Netzwerken teilen, natürlich nicht ohne die unfreiwillig Abgebildeten in den Kommentaren noch hämisch zu beschimpfen? Nunja, solche Fragen können vielleicht eher die Psychiater unter uns beantworten.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Influencer, “Tap Tags” und die Werbekennzeichnung

Wann müssen Influencer*innen ihre Posts als Werbung kennzeichnen? Spoiler: Nichts genaues weiß man (immer) noch nicht. Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings seit 9.9.2020 um eine Facette reicher, denn das OLG Karlsruhe (Urt. v. 09.09.2020, Az. 6 U 38/19) hat gesprochen. So richtig viel weiter sind wir nun allerdings nicht.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.